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2.
Garantieumfang:
- kostenlose Nachbehandlung
-
Übernahme der Reisekosten (siehe 4.)
3. Bedingungen:
Die Garantieleistungen werden vermindert/aufgehoben
bei:
- Einer unsachgemäßen Behandlung des
Zahnersatzes
- Nichteinhaltung regelmäßiges
Zahnarztbesuches, mindestens einmal pro Jahr
- Vorliegen einer Erkrankung, die
ungünstige Auswirkungen auf das Kauorgan hat
- Bei natürlichem Veränderungen des
"Zahnhalteapparates" bzw. des Kieferknochens
- Mechanischer Überbelastung des
Zahnersatzes
4. Nachbehandlung:
In seltenem Fall einer Nachbehandlung, übernehmen
wir nach voriger Absprache notwendige Anfahr- und Übernachtungskosten - zusammen bis zur Höhe von 10% bezahlten
Behandlungskosten. Weitere
Möglichkeit ist unsere Partnerpraxis in Deutschland aufzusuchen. |