Garantie

 

1. Garantiedauer:

Wir geben für alle von uns erbrachte prothetische Leistungen drei Jahre Garantie.

 

2. Garantieumfang:
- kostenlose Nachbehandlung

- Übernahme der Reisekosten (siehe 4.)

3. Bedingungen:

Die Garantieleistungen werden vermindert/aufgehoben bei:

  • Einer unsachgemäßen Behandlung des Zahnersatzes
  • Nichteinhaltung regelmäßiges Zahnarztbesuches, mindestens einmal pro Jahr
  • Vorliegen einer Erkrankung, die ungünstige Auswirkungen auf das Kauorgan hat
  • Bei natürlichem Veränderungen des "Zahnhalteapparates" bzw. des Kieferknochens
  • Mechanischer Überbelastung des Zahnersatzes

4. Nachbehandlung:

In seltenem Fall einer Nachbehandlung, übernehmen wir nach voriger Absprache notwendige Anfahr- und Übernachtungskosten - zusammen bis zur Höhe von 10% bezahlten Behandlungskosten.  Weitere Möglichkeit ist unsere Partnerpraxis in Deutschland aufzusuchen.

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