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Kostenerstattung
Deutsche
Kassenpatienten dürfen sich grundsätzlich im gesamten
EU-Ausland ambulant behandeln lassen.
Die
Krankenkasse erstattet Ihnen dabei genau den Anteil, der
bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre.
In Deutschland
gibt es Festzuschüsse, die sich nach einem Befund
richten. Der Patient profitiert dann allein davon,
wenn die Rechnung für den Zahnersatz sinkt
- zum
Beispiel, weil ein Zahnersatz bei SoftDentis
gemacht wird.
Er muss diesen
Preisvorteil nicht mit der Kasse teilen.
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